1. Vorbemerkung
Die oculai GmbHbietet Bauplanern, Projektentwicklern, Architekten, Bauherren undBauunternehmen (nachfolgend „Kunde“) die zeitlich begrenzte Überlassung vonHardware-Komponenten sowie die zeitlich begrenzte Nutzung von über eine Telekommunikationsleitung bereitgestellter Standardsoftware und dieBereitstellung von Speicherplatz gegen Entgelt an, um Bauprozesse und Baufortschritte zu erfassen und die Effizienz im Rahmen von Bauprojekten zusteigern. Die Bereitstellung und Nutzung der Hardware und Software richtet sichnach den folgenden vertraglichen Vereinbarungen.
2. Vertragsgegenstand
2.1 Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung der in derLeistungsbeschreibung (Anlage 1) vereinbarten Software zur Nutzung ihrer Funktionalitäten, die technische Ermöglichung der Nutzung und die Einräumungvon Nutzungsrechten an der Software sowie die Bereitstellung von Speicherplatzfür die durch den Kunden mittels der Software erzeugten Daten und/oder die für die Nutzung der Software erforderlichen Daten (Anwendungsdaten) durch dieoculai GmbH an den Kunden gegen Zahlung eines vereinbarten Entgelts. Der Leistungsumfang kann optionale KI-gestützte Features umfassen, sofern diesegesondert vereinbart wurden und in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) beschrieben sind.
2.2 Das Angebot der oculai GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
2.3 Der Vertrag richtet sich ausschließlich nach diesen Vertragsbedingungen der oculai GmbH. Die Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dannVertragsbestandteil, wenn die oculai GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmthat; dies gilt auch dann, wenn der Kunde der oculai GmbH seine eigenen Geschäftsbedingungen übersendet und die oculai GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
2.4 Vertragsinhalt sind die zwischen den Vertragsparteien getroffenen Einzelvereinbarungen, diese Vertragsbedingungen sowie deren Anlagen:
– Leistungsbeschreibung der Software und des Kamerasystems (Anlage 1);
– Service Level Agreement (Anlage 2);
– Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Anlage 3);
– Datenschutzerklärung (Anlage 4).
3. Vertragsschluss
3.1 Die Inhalte der Website der oculai GmbH unter der URL www.oculai.de stellen kein verbindliches Vertragsangebot der oculai GmbH dar. Das dort präsentierte Angebot der oculai GmbH ist als Aufforderung an den Nutzer der Website zuverstehen, der oculai GmbH ein Vertragsangebot zu unterbreiten.
3.2 Unterbreitet der Kunde der oculai GmbH über die auf der Websitebereitgestellten Kontaktmöglichkeiten, insbesondere das dort bereitgestellte Kontaktformular, ein Vertragsangebot, erhält er eine automatisierte Bestätigungdes Eingangs per E-Mail. Diese stellt keine Annahmerklärung der oculai GmbH dar.
3.3 Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn die oculai GmbH dem Kunden eine Auftragsbetätigung in elektronischer Form übermittelt. Die oculai GmbH ist nicht verpflichtet, ein über die Internetseite gemachtes Vertragsangebot zubeantworten. Schweigen gilt nicht als Annahme des Vertrages.
4. Bereitstellung der Software und von Speicherplatz für Anwendungsdaten
4.1 Die oculai GmbH hält die Software in der jeweils aktuellen Version aufeinem zentralen Datenverarbeitungssystem oder mehreren Datenverarbeitungssystemen (nachfolgend auch Server oder Datenverarbeitungszentrum genannt) ab dem in der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) vereinbarten Zeitpunkt zur Nutzung bereit. Der Zugriff auf die Software durch den Kundenerfolgt über einen gängigen Internetbrowser in aktueller Version (z.B. Google Chrome, Mozilla Firefox oder Safari).
4.2 Die oculai GmbH steht dafür ein, dass die Software für die aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) folgenden Zwecke geeignet ist und währendder Vertragslaufzeit frei von Mängeln ist. Die Gewährleistung der oculai GmbH richtet sich nach Mietrecht. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel der Software bei Vertragsschluss gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.
4.3 Die oculai GmbH wird dem Kunden die vereinbarte Anzahl an Nutzernamen und Nutzerpasswörtern zur Verfügung stellen. Der Kunde muss die ihm mitgeteilten Nutzerpasswörter unverzüglich in ihm allein bekannte Passwörter ändern.
4.4 Die oculai GmbH ist berechtigt, zur Bereitstellung der Software und des Speicherplatzes Server Dritter einzusetzen.
4.5 Die oculai GmbH gewährleistet, dass die bereitgestellte Software stets demgesicherten Stand der Technik entspricht. Die oculai GmbH kann die Software jederzeit aktualisieren, weiterentwickeln und insbesondere an eine geänderte Rechtslage, technische Entwicklungen oder zur Verbesserung der IT-Sicherheit anpassen. Dabei wird die oculai GmbH die berechtigten Interessen des Kunden bei einer Änderung des Leistungsumfangs angemessen berücksichtigen und den Kundenrechtzeitig über erforderliche Updates informieren. Soweit die Bereitstellungeiner neuen Version oder eine Änderung eine Änderung der Funktionalitäten der Software, eine Änderung der von der Software unterstützten Arbeitsabläufe des Kunden oder Einschränkungen in der Funktionalität oder in der Verwendbarkeitbisher generierter Daten mit sich bringt, kündigt die oculai GmbH dies dem Kunden in elektronischer Form mindestens 4 Wochen vor Wirksamwerden einer solchen Änderung an. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, wird die Änderung Vertragsbestandteil. Die oculai GmbH wird den Kunden stets auf die Frist und die Rechtsfolgen des Fristablaufs hinweisen. Widerspricht der Kunde, kann die oculai GmbH das Vertragsverhältnis innerhalb einer Frist von 2 Wochen abEingang des Widerspruchs mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen.
4.6 Ab dem vereinbarten Zeitpunkt hält die oculai GmbH den auf dem Server erforderlichen Speicherplatz zur Bereitstellung der Anwendungsdaten vor, derfür die zweckgemäße Nutzung der Software erforderlich ist. Darüber hinaus wird dem Kunden kein weiterer Speicherplatz gewährt.
4.7 Der Leistungsübergabepunkt für die Software und die Anwendungsdaten ist der Routerausgang im Rechenzentrum der oculai GmbH. Die Software ist amLeistungsübergabepunkt vertragsgemäß bereitgestellt, wenn die oculai GmbH dem Kunden Nutzername und Nutzerpasswort zum Zugriff auf die Software zur Verfügunggestellt hat. Die erstmalige Nutzung der Software durch den Kunden ist nicht maßgeblich.
4.8 Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Kunde eine leistungsfähige Telekommunikationsanbindung unterhält und über einen Internetbrowser inaktueller Version verfügt. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.
5. Übergabe, Installation und Überlassung der oculai-Kamera
5.1 Die oculai GmbH stellt dem Kunden die zur Erfassung der Baustellendaten erforderliche Kamera, einen LTE-Router, einen Power-over-Ethernet-Switch(Kamerasystem) und eine wasserdichte Box zur Aufbewahrung des Kamerasystems für die Dauer des Vertrages ab dem vereinbarten Leistungsbeginn zur Verfügung. Der Gefahrenübergang erfolgt mit der Übergabe der Kamera an die Transportperson am Betriebssitz der oculai GmbH (Schickschuld).
5.2 Um die vertragsgemäße Nutzung der Software zu ermöglichen, ist es erforderlich, dass die Kamera an einer erhöhten Position über der Baustelleangebracht wird, um die Arbeitsprozesse anonym und für die Software nutzbar zuerfassen. Die Installation der Kamera erfolgt durch den Kunden, sofern die Vertragsparteien nichts anderes in Textform vereinbart haben. Für den Betriebder Kamera ist eine dauerhafte Stromversorgung mit Baustrom erforderlich. Hierfür ist der Kunde verantwortlich.
5.3 Die oculai GmbH gewährleistet, dass die Kamera zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Mängeln ist und die Kamera während der Vertragslaufzeit in einem vertragsgemäßen Zustand hält. Ausgenommen sind Mängelder Kamera, die durch unsachgemäßen Zusammenbau verursacht werden oder die durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden,wenn der Kunde hierfür verantwortlich ist, wobei die Vorschrift des § 278 BGB entsprechend gilt.
5.4 Um die für die Nutzung der Software erforderlichen Daten zu erheben, ist eserforderlich, dass die Kamera eine Verbindung zum Internet herstellen kann undam Standort der Baustelle eine ausreichende Netzqualität vorhanden ist, um eine Verbindung über das Mobilfunknetz herzustellen. Die oculai GmbH haftet nichtfür Einschränkungen in der Nutzbarkeit oder einen Ausschluss der Nutzbarkeitaufgrund einer mangelhaften Netzqualität. Die Vertragsparteien vereinbaren eingegenseitiges Rücktrittsrecht für den Fall, dass die Netzqualität am Standortder Baustelle für den Betrieb der Kamera und die Nutzung der Software nichtausreichend ist. Der Rücktritt ist gegenüber der anderen Vertragspartei in Textform innerhalb von 2 Wochen nach Bekanntwerden der unzureichenden Netzqualität zu erklären.
5.5 Sofern nichts anderes vereinbart ist, muss die Kamera vom Kunden nach Vertragsende an die oculai GmbH zurückgegeben werden. Sofern nichts anderesvereinbart ist, erfolgt der Abbau der Kamera durch den Kunden.
6. Technische Verfügbarkeit; Reaktions- und Wiederherstellungszeiten
6.1 Die oculai GmbH schuldet die Verfügbarkeit der Software und der Anwendungsdaten gemäß Anlage 2. Unter Verfügbarkeit verstehen die Vertragsparteien die technische Verwendbarkeit der Software und derAnwendungsdaten am Leistungsübergabepunkt zur Nutzung durch den Kunden.
6.2 Einzelheiten zu Verfügbarkeit sowie Reaktions- und Wiederherstellungszeiten, einschließlich etwaiger Vertragsstrafen bei Nichteinhaltung, sind in Anlage 2 geregelt.
7. Nichtbeachtungvon Hauptleistungspflichten
7.1 Kommt die oculai GmbH den in den Ziffern 4 bis 6 getroffenen Vereinbarungen nicht vollständig nach, gelten die nachfolgenden Regelungen.
7.2 Befindet sich die oculai GmbH mit der erstmaligen Bereitstellung der Software oder der Übergabe der Kamera in Verzug, richtet sich die Haftung nach Ziffer 14. Setzt der Kunde nach Eintritt des Verzuges der oculai GmbH eine 2-wöchige Frist zur Erfüllung und kommt die oculai GmbH dieser Frist nicht nach, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
7.3 Erfüllt die oculai GmbH ihre Verpflichtungen gemäß Ziffern 4 bis 6 nach der erstmaligen Bereitstellung der Software und der Kamera ganz oder teilweise nicht, wird das monatliche Nutzungsentgelt für den Zeitraum, in dem die Software oder die Nutzung der Kamera nicht in dem vereinbarten Umfang zur Verfügung stand, anteilig gemindert, sofern die oculai GmbH hierfür verantwortlich ist und insbesondere die Haftung nicht gemäß Anlage 2 ausgeschlossen ist.
7.4 Wird die Nutzbarkeit der Software nicht innerhalb der in Anlage 2 vereinbarten Frist nach Bekanntwerden des Mangels bei der oculai GmbH wiederhergestellt, kann der Kunde den Vertrag außerordentlich kündigen, es seidenn, es liegt ein Fall höherer Gewalt vor oder die oculai GmbH ist aus anderenGründen nicht für die Verzögerung der Wiederherstellungsfrist verantwortlich.
8. Sonstige Leistungen der oculai GmbH
8.1 Auf Anfrage wird die oculai GmbH dem Kunden eine vollständige Kopie der Anwendungsdaten in elektronischer Form zur Verfügung stellen (Backup).
8.2 Schulungen zur Nutzung der Software können gesondert mit der oculai GmbH vereinbart werden.
9. Nutzungsrechte an der Software; Rechte der oculai GmbH bei Überschreitung der Nutzungsrechte
9.1 Der Kunde erhält einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, auf die Vertragslaufzeit befristete Nutzungsrechte an der Software gemäß dennachfolgenden Vereinbarungen. Eine physische Kopie der Software wird dem Kunden nicht zur Verfügung gestellt. Der Kunde darf die Software ausschließlich für eigene Geschäftstätigkeiten verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, dieSoftware zu verändern, es sei denn, dies ist zur Fehlerbeseitigung absolut notwendig und die oculai GmbH befindet sich mit der Fehlerbeseitigung in Verzug, verweigert die Fehlerbeseitigung ernsthaft und endgültig oder über das Vermögen der oculai GmbH wurde ein Insolvenzverfahren eröffnet. Werden währendder Vertragslaufzeit neue Versionen, Updates oder Upgrades der Softwarebereitgestellt, gelten diese Nutzungsrechte auch hinsichtlich dieser Softwareversion. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software über den vereinbarten Umfang hinaus zu nutzen oder nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Softwarezu vervielfältigen, zu verkaufen oder zeitweise zu überlassen, zu vermietenoder zu verleihen.
9.2 Der Kunde trifft die erforderlichen Vorkehrungen, um den Zugang oder die Nutzung der Software durch Dritte zu verhindern, insbesondere sorgt er dafür, dass die von der oculai GmbH zur Verfügung gestellten Nutzungsdaten nicht anunbefugte Dritte weitergegeben oder diesen bekannt gemacht werden. Der Kundehaftet dafür, dass die Software nicht für rassistische, diskriminierende, pornografische, politisch extreme oder sonstige rechtswidrige Zwecke oderentgegen behördlicher Vorschriften genutzt wird oder entsprechende Daten aufden Servern der oculai GmbH gespeichert werden.
9.3 Verstößt der Kunde gegen die vorstehenden Vereinbarungen und ist er hierfürverantwortlich, kann die oculai GmbH nach schriftlicher Abmahnung die Nutzungdurch den Kunden sperren. Verstößt der Kunde rechtswidrig gegen seine Verpflichtung, die Software nicht für illegale Zwecke zu nutzen(Ziffer 9.2), kann die oculai GmbH die dagegen verstoßenden Anwendungsdaten löschen. Verstößt der Kunde trotz mehrerer schriftlicher Abmahnungen beharrlich gegen die Absätze 9.1 und 9.2, kann der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen.
9.4 Ermöglicht der Kunde entgegen den Regelungen in diesem Vertrag unbefugten Dritten die Nutzung der Software, hat er für jeden Monat der vertragswidrigen Nutzung der Software durch Dritte eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höheeines monatlichen Nutzungsentgelts zu zahlen. Die oculai GmbH kann weitergehenden Schadensersatz geltend machen.
10. Haftung für Rechte Dritter
10.1 Die oculai GmbH ist der Hersteller der Software und erklärt, dass ihr zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Rechte Dritter an der Software bekanntsind. Machen Dritte Rechte an der Software oder Teilen davon geltend und wirddie Nutzungsmöglichkeit des Kunden beeinträchtigt, wird die oculai GmbH den Kunden unverzüglich informieren und ihm auf geeignete Weise, erforderlichenfalls durch Anpassung der Software oder von Teilen davon und Behebung der Rechtsverletzung, vollen Zugang zur Software verschaffen.
10.2 Kann die Software aus rechtlichen Gründen nicht genutzt werden, gilt diesals Nichtverfügbarkeit im Sinne von Anlage 2.
10.3 Verfügt oder verfügt die oculai GmbH nicht mehr über die zurordnungsgemäßen Vertragserfüllung erforderlichen Rechte, gelten die Vereinbarungen in Ziffer 7.3 und 7.4 entsprechend.
10.4 Die oculai GmbH stellt den Kunden auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus ihren Rechten gegen die Nutzer der Software, die die Software vertragsgemäß nutzen, geltend machen. Die Vertragsparteien werdensich gegenseitig benachrichtigen, wenn ihnen gegenüber solche Ansprüche geltendgemacht werden.
10.5 Die oculai GmbH haftet nicht für eine Verletzung von Rechten Dritter, wenn diese auf einer Nutzung durch den Kunden beruht, die über die Vereinbarung in diesem Vertrag hinausgeht. In diesem Fall hat der Kunde die oculai GmbH auferstes Anfordern von allen Ansprüchen des Dritten freizustellen.
11. Entgelt, Preisanpassung, Aufrechnungsverbot
11.1 Der Kunde schuldet das in Anlage 1 und Anlage 2 vereinbarte monatliche Nutzungsentgelt für die Nutzung der Software und die Gebrauchsüberlassung der Kamera.
11.2 Das Nutzungsentgelt ist für jeden begonnenen Kalendermonat ab der betriebsbereiten Bereitstellung und Überlassung der Kamera zu zahlen. Es ist vollständig im Voraus am 1. Werktag des jeweiligen Monats fällig. Wenn der Kunde den Vertrag berechtigt außerordentlich gekündigt hat, wird das Nutzungsentgelt dem Kunden für den Zeitraum nach Beendigung des Vertrageszeitanteilig erstattet.
11.3 Sonstige Leistungen, die ausdrücklich als entgeltpflichtig vereinbartwurden (z.B. Schulungen, Installation der Kamera), werden von der oculai GmbH nach Aufwand zu den zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preisen gemäß der Preisliste der oculai GmbH abgerechnet.
11.4 Die vertragliche Vergütung ist vom Kunden zuzüglich der jeweilsgesetzlichen Umsatzsteuer geschuldet.
11.5 Eine Aufrechnung gegen die Zahlungsansprüche der oculai GmbH ist ausgeschlossen (Aufrechnungsverbot). Dies gilt nicht, wenn der Gegenanspruch des Kunden von der oculai GmbH anerkannt wurde oder rechtskräftigfestgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber den Lizenzgebührforderungen der oculai GmbH steht dem Kunden nur zu, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis entstammt.
12. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden
Der Kundeerfüllt alle vereinbarten Pflichten und Obliegenheiten, die für die Ausführungdes Vertrages erforderlich sind. Er hat insbesondere:
1. die ordnungsgemäße Installation der Kameraan einem geeigneten Standort (gemäß Installationsanleitung) sicherzustellen,sofern die Installation nicht gesondert mit der oculai GmbH vereinbart wurde;
2. die ihm oder seinen Mitarbeitern zugewiesenen Nutzungs- und Zugriffsberechtigungen sowie die erforderlichenNutzungs- und Zugangsdaten geheim zu halten, vor unbefugtem Zugriff Dritter zuschützen und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Der Kunde hat die oculai GmbH unverzüglich zu informieren, wenn er vermutet, dass die Zugangsdaten und/oder Passwörter unbefugten Dritten bekannt geworden sind;
3. die erforderlichen Voraussetzungen für die Nutzung der Software gemäß der Leistungsbeschreibung (Anlage 1) zuschaffen;
4. sicherzustellen, dass beim Übermitteln von Texten/Daten/Bildern Dritter auf den Server der oculai GmbH alle Rechte des Dritten beachtet werden;
5. sicherzustellen, dass die erforderliche Einwilligung der jeweiligen betroffenen Person eingeholt wird, soweit durch dieNutzung der Software personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet oder sonstgenutzt werden und kein gesetzlich zulässiger Umstand gegeben ist. Insbesonderehat der Kunde sicherzustellen, dass seine auf der Baustelle tätigen Mitarbeitersowie die Mitarbeiter etwaiger Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen über denEinsatz der Kamera und den Umfang, die Verwendung und die Verarbeitungszwecke der durch den Kunden und die oculai GmbH als Auftragsverarbeiter erhobenen Dateninformiert wurden und zugestimmt haben;
6. Daten und Informationen, die auf den Server der oculai GmbH hochgeladen werden sollen, vor dem Versenden mit dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen auf Viren oder andere Bedrohungender IT-Sicherheit der oculai GmbH zu prüfen;
7. eigene Daten und Anwendungsdaten regelmäßig in eigener Verantwortung zu sichern und geeignete Sicherungskopien herzustellen;
8. die auf dem Server gespeicherten Anwendungsdaten regelmäßig in eigener Verantwortung durch Herunterladen vom Server der oculai GmbH zu sichern;
9. bei der Nutzung optionaler KI-gestützterFeatures keine personenbezogenen Daten in Eingaben einzugeben und KI-Ausgabenvor ihrer Verwendung eigenverantwortlich zu prüfen.
13. Datenschutz, Datensicherheit
13.1 Die Vertragsparteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere die in Deutschland gültigen, und verpflichten ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag und seiner Durchführung eingesetzten Mitarbeiter zur Datensicherheit, sofern diese nicht einer allgemeinen Verschwiegenheitspflichtunterliegen.
13.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Kunde personenbezogene Daten, gewährleistet er, dass er hierzu nach den anwendbaren Gesetzen die erforderlichen Berechtigungen hat, insbesondere dass eine Rechtsgrundlage für die Verarbeitung vorliegt oder die betroffene Person ihre Einwilligung erteilthat. Im Verletzungsfall stellt der Kunde die oculai GmbH von etwaigen aus dem Verstoß resultierenden Ansprüchen frei.
13.3 Die oculai GmbH wird kundenbezogene Daten nur in dem Umfang erheben und verwenden, der für die Ausführung dieses Vertrages erforderlich ist. Insoweiterklärt der Kunde sein Einverständnis mit der Erhebung und Verwendung der Daten.
13.4 Die oculai GmbH ist berechtigt, anonymisierte Daten aus der Nutzung der Software durch den Kunden zu verwenden, um die Funktion der Software und der Hardware zu überwachen, Statistiken zu erstellen, Branchen-Benchmarks zuerstellen sowie das Angebot und den Funktionsumfang der Software zuüberarbeiten und zu verbessern.
13.5 Soweit optionale KI-gestützte Features aktiviert sind, können Nutzeranfragen und projektbezogene Prozessdaten zur Leistungserbringung anexterne Unterauftragsverarbeiter übermittelt werden. Die Verarbeitung erfolgtausschließlich auf Servern innerhalb der EU. Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind in Anlage 4 aufgeführt und gemäßArt. 28 DSGVO eingebunden.
13.6 Die Vertragsparteien schließen die diesem Vertrag als Anlage 3 beigefügte Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem Vertrag und der Auftragsverarbeitung in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten geht die Auftragsverarbeitung diesem Vertrag vor.
14. Haftung, Haftungsbeschränkungen
14.1 Die Vertragspartner haften einander unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für alle von Ihnen und Ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden.
14.2 Verursacht ein Vertragspartner Schäden durch leichte Fahrlässigkeit, gelten die folgenden Haftungsbeschränkungen. Bei leichter Fahrlässigkeit haften die Vertragspartner einander unbeschränkt für alle Schäden, die aus der Verletzungdes Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren.
14.3 Darüber hinaus haften die Vertragsparteien einander nur insoweit, als eine wesentliche Vertragspflicht durch leichte Fahrlässigkeit verletzt wurde. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind und die die Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen. Im Falle der Verletzungsolcher Pflichten ist die Haftung der Vertragsparteien auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt. Die verschuldensunabhängige Haftung der oculai GmbH für Schäden (§ 536a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.
14.4 Für Schäden, die aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf Ausgaben KI-gestützter Features entstehen, haftet die oculai GmbH nicht, soweit gesetzlich zulässig und unbeschadet der Haftung für Vorsatz oder grobeFahrlässigkeit gemäß Ziffer 14.1.
15. Laufzeit, Kündigung
15.1 Das Vertragsverhältnis beginnt mit dem Vertragsschluss. Die Bereitstellungder Leistung durch die oculai GmbH erfolgt zu dem in Anlage 1 vereinbarten Termin.
15.2 Sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, wird der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen und endet am ersten Tag des Monats, derauf den sechsten Monat der Vertragslaufzeit folgt. Der Vertrag verlängert sichjeweils automatisch um einen weiteren Monat, sofern er nicht von einer der Vertragsparteien in Textform mit einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Ablaufder Vertragslaufzeit gekündigt wird. Danach kann der Vertrag mit einer Fristvon 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
15.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt fürbeide Vertragspartner unberührt. Für die oculai GmbH ist ein wichtiger Grundinsbesondere gegeben:
– bei Zahlungsverzug des Kunden nacheinmaliger Mahnung,
– bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens überdas Vermögen des Kunden oder der Ablehnung der Eröffnung mangels Masse,
– bei anhaltendem vertragswidrigem Verhaltendes Kunden, wenn die oculai GmbH den Kunden mit einer Abmahnung auf den Vertragsverstoß hingewiesen hat.
16. Pflichten bei und nach Beendigung des Vertrages
16.1 Innerhalb eines Zeitraums von 6 Wochen ab dem Kündigungstermin wird dieoculai GmbH dem Kunden auf dem Server oder sonst dauerhaft gespeicherte Anwendungsdaten oder personenbezogene Daten des Kunden in einem gängigen Datenformat zur Verfügung stellen, wenn der Kunde dies ausdrücklich wünscht. Auf schriftlichen Antrag des Kunden wird die oculai GmbH diese Daten einem vom Kunden genannten Dritten zur Verfügung stellen.
16.2 Die oculai GmbH verpflichtet sich, den Kunden beim Wechsel zu einem anderen Anbieter zu unterstützen, wenn dieser vom Kunden gesondert gewünscht wird. Hierfür ist die oculai GmbH berechtigt, vom Kunden eine gesonderte Vergütungnach Vereinbarung zu verlangen.
16.3 Der Kunde ist verpflichtet, alle erhaltenen Software- oder Datenträger nach Vertragsende an die oculai GmbH zurückzugeben. Er ist auch verpflichtet, die von der oculai GmbH bereitgestellte Kamera zu demontieren und innerhalb eines Zeitraums von 2 Wochen nach Vertragsbeendigung an die oculai GmbH zurückzusenden. Die Demontage der Kamera wird auf gesonderten Wunsch des Kundenvon der oculai GmbH durchgeführt. Wenn der Kunde die Demontage durch die oculai GmbH wünscht, ist diese Leistung gemäß der Preisliste der oculai GmbH gesondertzu vergüten.
17. Höhere Gewalt
Keine der Vertragsparteien ist verpflichtet, dievertragliche Verpflichtung im Falle und für die Dauer einer bestehenden höherenGewalt zu erfüllen. Höhere Gewalt liegt insbesondere vor bei:Brand/Explosion/Überschwemmung, für die die Vertragsparteien nichtverantwortlich sind; Krieg, Aufruhr, Blockade, Embargo; einem mehr als 6 Wochenandauernden und nicht schuldhaft von der Vertragspartei herbeigeführtenArbeitskampf; sowie technischen Problemen des Internets, des Mobilfunknetzesoder bei Dritten eingesetzter Dienste, die von einem Vertragspartner nichtbeeinflusst werden können.
18. KI-gestützte Features; Transparenzpflichten(Verordnung (EU) 2024/1689)
Soweit oculaiGmbH optionale KI-gestützte Features bereitstellt, die Transparenzpflichtengemäß der Verordnung (EU) 2024/1689 (EU AI Act) auslösen, erfüllt oculai GmbHdiese Pflichten durch geeignete Hinweise in der Nutzeroberfläche sowie durchdie Bereitstellung einer Gebrauchsanweisung gemäß Art. 13 EU AI Act. DerKunde stellt sicher, dass seine Nutzer über die Eigenschaften undEinschränkungen KI-gestützter Features informiert sind.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Für diesen Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht.
19.2 Außerhalb dieses Vertrages oder der in Ziffer 2.4 genannten Anlagenbestehen keine Nebenabreden oder Nebenvereinbarungen. Änderungen oderAnpassungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
19.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
19.4 Entstehen in der praktischen Anwendung dieses Vertrages Lücken, die die Vertragsparteien bei Vertragsschluss nicht vorhergesehen haben, oder wird die Unwirksamkeit einer Bestimmung rechtskräftig oder durch übereinstimmenden Willen beider Vertragsparteien festgestellt, verpflichten sich die Vertragsparteien, die dadurch entstandene Lücke oder unwirksame Bestimmung insachgemäßer, am wirtschaftlichen Zweck des Vertrages orientierter Weise so zufüllen oder zu ersetzen, dass sie der beabsichtigten unwirksamen Bestimmungmöglichst nahekommt.
19.5 Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Amtsgericht Nürnberg-Fürth, soweit kein anderer Gerichtsstand zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist.